Parkmöglichkeiten

 
Informationen über Parkmöglichkeiten und Tarife erhalten Sie auf der Homepage der Technischen Betriebe Offenburg (TBO).
 

Ab dem 01.01.2026 wird eine Gebühr für Bewohnerparkkarten in Höhe von 90 Euro erhoben. Ab 01.01.2027 steigt diese Gebühr auf 150 Euro und ab 01.01.2028 auf 210 Euro (siehe Rechtsverordnung Bewohnerparkgebühr).
Die Ausgabe erfolgt im BürgerBüroBauen in der Wilhelmstraße 12.
 
Bei der Vergabe der Bewohnerkarten wird nach folgenden Kriterien vorgegangen: 
  • Der Antragsteller muss Bewohner der betreffenden Bewohnerparkzone und dort amtlich gemeldet sein. Es ist nur der Hauptwohnsitz zulässig.
  • Der Bewohner darf nicht über einen eigenen Stellplatz oder eine Garage verfügen.
  • Pro Person, die über ein Auto verfügt und einen Führerschein hat, wird nur eine Bewohnerparkkarte ausgegeben. Leben zwei Personen im Haushalt und verfügt eine dieser Personen über einen Stellplatz oder eine Garage, wird insgesamt nur eine Bewohnerparkkarte ausgegeben – ansonsten zwei.
  • Bei Antragstellung ist der Personalausweis (Überprüfung der Adresse) sowie der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorzulegen. Falls der Fahrzeugschein nicht auf den Antragsteller ausgestellt ist, muss dieser eine Bescheinigung des Kraftfahrzeugbesitzers vorlegen, dass er das Kraftfahrzeug überwiegend nutzt.
  • Der Erstantrag ist grundsätzlich persönlich im Technischen Rathaus zu stellen.
  • Der Antragsteller muss vor Erhalt der Bewohnerkarte eine Belehrung unterschreiben, dass er über verschiedene Aspekte in Bezug auf die Bewohnerparkkarte unterrichtet wurde (zum Beispiel dass es sich um keinen Individualparkplatz handelt, eine Überbelegung der Zonen möglich ist, Rückgabe der Karten bei Wegzug, Versicherung, dass Antragsteller keine Garage/Stellplatz besitzt, keine Rückerstattung möglich, da Verwaltungsgebühr).Nach dem Erstantrag können Bewohnerparkausweise auch online beantragt werden.
 
Es werden mehr Bewohnerkarten ausgegeben als Plätze vorhanden sind.
 
Inhaber eines Sozial-, Familien- oder Seniorenpass erhalten einen Gutschein für einen 50 %-Rabatt auf eine Bewohnerparkkarte. Diese müssen den Bewohnerparkausweis vor Ort beantragen. Eine Onlinebeantragung ist nicht möglich. Informationen zu Sozial-, Familien- und Seniorenpass erhalten Sie unter folgendem Link.
 
Rechtsgrundlage für die Ausgabe der Bewohnerkarten ist § 45 Abs. 1b Nr. 2 StVO i. V. m. Nr. IX VwV StVO. Rechtsgrundlage für die Gebühr §§ 1,4 GebO f. Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. m. Nr. 265 des Gebührenverzeichnisses.
 
 
 

Bei Ausgabe der Bewohnerkarte erhält der Antragsteller zwei Bögen mit insgesamt 16 Besucherparkscheinen kostenlos.
Sollte ein Bewohner mit Bewohnerkarte im Gültigkeitszeitraum weitere Besucherkarten benötigen, kann er gegen eine Gebühr von 11 Euro zwei weitere Bögen mit insgesamt 16 Karten erwerben.
Ein Bewohner ohne Bewohnerparkausweis kann zwei Mal pro Jahr zwei Bögen mit 16 Besucherkarten gegen eine Gebühr von 11 Euro erwerben.  
Die Ausgabe von Besucherkarten ist auf 2 x 2 Bögen (2 x 16 Karten) pro antragsberechtigter Person und Jahr beschränkt. Diese sind zeitlich begrenzt auf 1 Jahr.
 

Informationen über Parkmöglichkeiten und Tarife erhalten Sie auf der Homepage der Technischen Betriebe Offenburg (TBO).
 

Ausgabe von Monatsparkscheinen an Beschäftigte.
Für Beschäftigte bietet die Stadt Offenburg die Möglichkeit, Monatsparkscheine und Mehrmonatsparkscheine für besondere Parkflächen zu erwerben. Diese Parkscheine kosten ab dem 1. Januar 2026 50 Euro pro Monat und können für drei Monate im Voraus im BürgerbüroBauen in der Wilhelmstraße 12  montags - donnerstags 8 - 17 Uhr, freitags von 8 -13 Uhr gekauft werden.
Derzeit stehen folgende Parkflächen für diese Nutzung zur Verfügung:
  • Wilhelm-Bauer-Straße 31 Stellplätze
  • Am unteren Mühlbach 29 Stellplätze
Monatsparkscheine für diese Parkflächen können von jeder Person erworben werden.
Für die Parkplätze rund um die Dreifaltigkeitskirche werden Monatsparkscheine nur an Beschäftigte ausgegeben, die im Bereich zwischen Wilhelmstraße, Zeller Straße, Hildastraße und Weingartenstraße arbeiten.

Für die öffentlichen Kurzzeitstellplätze in der Hermannstraße, Goethestraße, Carl-Blos-Straße und Schillerstraße werden Monatsparkscheine nur an Beschäftigte ausgegeben, die im Bereich zwischen Rammersweierstraße, Hermannstraße, Moltkestraße und Carl-Blos-Straße arbeiten.
 

Quelle: Stadt Offenburg FB 6 Tiefbau und Verkehr

 
Um eine Karte erhalten zu können, müssen die Beschäftigten Angaben zu Arbeitgeber und Adresse des Arbeitsortes machen sowie den Kfz-Schein vorlegen. Für Dienstfahrzeuge ist eine Ausgabe von Beschäftigtenparkkarten nicht möglich.
Die Monatsparkscheine sind nicht an einen bestimmten Stellplatz gebunden. Es besteht auch kein Anspruch auf einen freien Stellplatz auf einer reservierten Parkfläche. Es werden allerdings nur so viele Monatsparkscheine ausgegeben, wie Stellplätze auf der bewirtschafteten Parkierungsfläche voraussichtlich frei sind und nicht von Kurzzeitparkern genutzt werden.
 

Der Stadt Offenburg ist es ein großes Anliegen, dass die Menschen mit Handicap die Wege in Offenburg möglichst komfortabel zurücklegen und die ihnen entsprechende Mobilität entwickeln können.
 
Dazu hat die Stadt unter anderem in enger Zusammenarbeit mit dem Behindertenvertreter im Verkehrsausschuss eine Vielzahl von Behindertenstellplätzen im öffentlichen Straßenraum eingerichtet und auch bei privaten Einrichtungen mit großem Besucherandrang darauf hingewirkt, dass auch dort Behindertenstellplätze ausgewiesen werden.
 
Kontakt:
Ehrenamtlicher Mitarbeiter der AMSEL-Kontaktgruppe Ortenaukreis:
Klaus Freund
Altenburger Allee 2
77656 Offenburg
Telefon (0176) 9 96 86 85 00
 
Die Behindertenstellplätze in Offenburg können Sie im Stadtplan anzeigen lassen (Link). Die jeweilige Anzahl der Behindertenstellplätze finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:
 
 
Abtsberghalle Zell-Weierbach
1
Amtsgericht, Hindenburgstraße
2
Augustastr. 14
1
Bahnhof, Hauptstraße
2
BKK Gesundheit, Schutterwälder Str.
2
Bundesagentur für Arbeit, Friedrichstraße
0
Bundesagentur für Arbeit, Kronen-/Hauptstraße
1
EWM, Wasserstraße
1
Festhalle Bühl
1
Festhalle Elgersweier
2
Festhalle Griesheim
1
Festhalle Rammersweier
1
Fischerstraße (LRA)
0
Franz-Simmler-Str. 17
1
Franz-Volk-Str.32
1
Freihofhalle Waltersweier
2
Friedenstraße 27
1
Friedrichstraße bei der Kirche
2
Gefängnis, Grabenallee
0
Gemeindehalle Bohlsbach
1
Gemeindehalle Bühl
1
Gemeindehalle Weier
1
Gemeindehalle Windschläg
0
Gerichtsparkplatz
2
Gesundheitsamt Bau 8, Badstraße
2
Gewerbeschule Moltkestraße
0
Gewerbeakademie, Wasserstraße
1
Gifiz-Strandbad
3
Glaserstraße
1
Grundbuchamt
 
Hallenbad
4
Hauptstraße bei C&A
0
Hauptstraße bei ehem. Stadtbücherei
0
Hauptstraße vor Gewerkschaftshaus
1
Hildastraße 63
1
Hindenburgstraße beim Amtsgericht
2
Jergerheim, Tulpenweg
0
Karl-Heitz-Stadion
1
Kirchplatz
1
Korpernikusplatz
1
Kreuzkirchstraße
2
Kulturzentrum, Weingartenstraße/Amand- Goegg-Straße
2
Landgericht, Moltkestraße
1
Landratsamt
2
Lange Straße bei Kloster
1
Lange Straße beim Salmen
1
Messe
17
Okenstraße 1a, Stadtkirche
1
Otto-Kempf-Halle Elgersweier
4
Parkgarage Alt Offenburg
6
Parkhaus Forum
2
Parkhaus Wasserstraße
5
Platanenallee
2
Rabenplatz 13
1
Reblandhalle Fessenbach
1
Rheinstraße 42
0
Saarlandstraße
2
Sporthalle Zunsweier
1
Sportplatz Bühl
1
Sportplatz Weier
1
Städtische Galerie
2
St. Martin-Straße
1
Stadtbibliothek
2
Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt
1
Stegermattbad
4
Technisches Rathaus
2
Tiefgarage Marktplatz
10
TÜV, Eckener Straße 1a
0
ehemaliger TÜV, In der Lieste
2
Turnhallestraße 29
2
W.-Dachstein-Straße
0
Wasserstraße beim Haus des Handwerks
2
Weingartenfriedhof
3
Zähringerstraße beim CJD-Jugenddorf OG
2
 
 
Summe
131
   
 
 
Darüber hinaus dürfen Behinderte mit dem Kennzeichen "aG", die im Besitz einer entsprechenden Parkerleichterung für Schwerbehinderte sind sowie Behinderte mit dem Merkzeichen "G", die im Besitz einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen sind, an folgenden Stellen parken:
 
– kostenlos ohne zeitliche Beschränkung auf bewirtschafteten Parkflächen
– im eingeschränkten Haltverbot bis zu 3 Stunden
– auf Bewohnerstellplätzen bis zu 3 Stunden
– in den Fußgängerzonen während den Lieferzeiten
– in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb gekennzeichneter Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern
 
Hinweis:
Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "G" dürfen nicht auf ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen parken!
 

Handwerkerkarten sind Ausnahmegenehmigungen zum Be- und Anfahren von Baustellen. Berechtigt sind Personen, die am Bau beteiligt sind. 
 
Die Ausgabe erfolgt auf Antrag im BürgerBüroBauen.
 
Gebühr pro Monat: 25,00 €
Gebühr pro Jahr: 100,00 €
 

Quelle: Stadt Offenburg, FB 4

 

Parken leicht gemacht: mit den praktischen Apps für ein stressfreies Parken mit dem Handy. Kein Münzgeld, keine Tickets. Einfach registrieren, parken und bequem per App bezahlen. Sollte der Aufenthalt auch mal länger ausfallen kann hier einfach direkt über die App die Parkzeit verlängert werden.
 
 
https://www.easypark.com/de
 
https://www.parkster.com/de/
 
 
Außerdem verfügbar: 
  • Mobilet
  • Yellowbrik 
  • Parco
Fragen? Gerne per E-Mail an: anfragen.digitalisierung@offenburg.de 
 

Für Wohnmobile, die wegen ihrer Höhe nicht in die Parkgaragen einfahren können, stehen zehn Stellplätze auf dem Gelände des Gifiz-Strandbads im Stadtteil Uffhofen zur Verfügung. Stromversorgung sowie Ver- und Entsorgungsstation sind vorhanden.
 
 
Wohnmobilstellplätze am Gifizsee.
Öffnungszeiten: März bis Oktober oder auf Anfrage.
 
 
 

Die Stadt Offenburg bietet Motorradfahrern kostenlose Stellplätze in der Innenstadt an.

In der folgenden Übersicht sind die Stellplätze aufgeführt.
 
Kittelgasse 12
Gerichtsparkplatz 13
Gerberstraße 28 2
Gerberstraße 20 2
Lange Straße/Karstadt 4
Schillerplatz 7
Gustav-Reé-Anlage 6
Hauptstraße/Bahnhof 12
ZOB 4
 
Das Angebot von Motorradstellplätzen im Bereich der Innenstadt dient vor allem Besuchern der Innenstadt. In den Stadtteilen außerhalb der Innenstadt sind für vergleichbare Anforderungen aus der Bewohnerschaft zuerst die Grundstückseigentümer verpflichtet, entsprechende Möglichkeiten für die Bewohner ihrer Gebäude vorzuhalten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, das Motorrad im öffentlichen Straßenraum auf öffentlichen Stellplätzen abzustellen. 
 

DB BahnPark GmbH
  • Hauptstraße/Rheinstraße (nordwestlich des Hauptbahnhofs), 83 Stellplätze
  • Rammersweierstraße (östlich des Hauptbahnhofs), 61 Stellplätze
Hier gibt es Informationen über Kapazitäten und Tarife sowie eine Suchfunktion.
 
Firma Mossmann (Betreiber)
  • Parkplatz Beim Alten Ausbesserungswerk
  • Anzahl der verfügbaren Stellplätze: 98
  • reservierbare Stellplätze
  • bargeldlose Bezahlung (Überweisung oder Paypal), kein Automat vorhanden, ideal für Pendler, Langzeitparker oder “Zug zum Flug” Reisende
  • nähere Info über die Homepage des Betreibers