Gutachterausschuss

 
 
Zum 01.07.2023 hat sich der Gemeinsame Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal gebildet und übernimmt damit die Zuständigkeit für insgesamt 22 Kommunen mit rd. 180.000 Einwohnern. Er zählt damit zu den größten Zusammenschlüssen von Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg.
 
 
Legitimation und Aufgaben
 
Der Gutachterausschuss ist eine auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB § 192) und der Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg gebildete öffentliche Einrichtung, die aus unabhängigen, weisungsfreien, marktkundigen und sachverständigen ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern besteht. Zu den wichtigsten Tätigkeiten gehören:
 
  • Erstatten von Gutachten über den Wert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken auf Antrag 
  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte, auch für Flächen der Land- und Forstwirtschaft
  • Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten wie Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Indexreihen und Vergleichsfaktoren
  • Ermittlung von besonderen Bodenrichtwerten und Grundstückswerten in förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten.
 
Der Ausschuss ist ein Fachgremium außerhalb der Hierarchie der Stadtverwaltung. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Offenburg-Kinzigtal ist im Dezernat I eingerichtet.
 
Kontakt
 
Postanschrift:
Hauptstraße 90
D-77652 Offenburg
 
Dienstsitz:
Wilhelmstraße 10
D-77654 Offenburg
 
Sekretariat
 
Tel.: 0781/82-2323
Fax: 0781/82-7572
 
 

 
Das zuständige Finanzamt hat alle Grundstückseigentümer schriftlich aufgefordert, ab dem 01. Juli 2022 bestimmte Informationen zu ihrem Grundstück zu melden. Diese Informationen werden zur Berechnung der Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025 benötigt. Die Abgabefrist der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts endete am 31. Januar 2023.
 
 
Die für das Finanzamt maßgeblichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 wurden von örtlichen Gutachterausschüssen ermittelt.
Seit Juli 2022 können Sie die Grundstücksgrößen und Bodenrichtwerte kostenlos über das Internet-Portal www.gutachterausschuesse-bw.de unter dem Reiter "Bodenrichtwerte Grundsteuer B" abrufen.
 
Weitere Informationen zum Thema Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de.
 
 
 

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter Grundstücksfläche, die gemäß § 196 BauGB vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen ermittelt werden. Sie beziehen sich auf unbebaute Flächen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
 
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften - wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand - bewirken in der Regel Abweichungen seines Verkehrswerts vom Bodenrichtwert. Der Richtwert ist deshalb nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks. Im Einzelfall ist der Wert des Grundstücks durch eine sachverständige Wertermittlung zu bestimmen.
Weiteres zur Erläuterung sowie Hinweise zum Bodenrichtwert können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfragt werden.
 
Bodenrichtwerte in BORIS-BW
 
Über das Internet-Portal BORIS-BW (www.gutachterausschuesse-bw.de) können Sie die Bodenrichtwerte kostenlos abrufen. Hierbei gibt es die Möglichkeit, sich einen mehrseitigen PDF-Ausdruck generieren zu lassen. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen von BORIS-BW.
 
 

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses veröffentlicht im 2-jährigen Turnus den Immobilienmarktbericht. Dieser Bericht dient vor allem dazu Politik, Wirtschaft, Dienstleister, Verwaltung und Finanzverwaltung sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern den Offenburger Grundstücksmarkt transparent aufzuzeigen. Er bietet weiterhin eine Fülle vielfältiger und detaillierter Informationen zum Marktgeschehen.
 
Der Immobilienmarktbericht 2023/2024 des Gemeinsamen Gutachterausschusses Offenburg-Kinzigtal kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
 
Kontakt: gutachterausschuss@offenburg.de

 

Immobilienmarktbericht - Kosten:   
PDF-Datei 30,00 EUR
Papierausdruck

40,00 EUR


 

Ergänzend zum Immobilienmarktbericht erscheint erstmals ein Jahresbericht. Dieser gibt für das Jahr 2025 einen kompakten Überblick über den Immobilienmarkt im Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses Offenburg-Kinzigtal.

Der Bericht steht kostenlos zum Download bereit:

 

Archiv:

Die Immobilienmarktberichte der letzten Jahre stehen hier zum Download zur Verfügung:

 
 

 
Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentum sowie Rechten an Grundstücken. Für die Erstattung eines Gutachtens werden Gebühren erhoben.
 
 
Gutachten müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses beantragt werden (gutachterausschuss@offenburg.de).
 
Antragsberechtigt sind:
 
  • für den Vollzug des BauGB zuständige Behörden
  • Gerichte und Justizbehörden
  • aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften zuständige Behörden
  • Eigentümer, ihnen gleichgestellte Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist
 
Hinweis:
Hierbei handelt es sich nicht um den Antrag für ein Gutachten nach § 38 (4) LGrStG zum Nachweis eines anderen Bodenwerts. Jenes Antragsformular finden Sie unter dem Reiter "Grundsteuer".
 

 
Gemäß § 195 Abs. 1 BauGB ist jeder Kaufvertrag von der beurkundeten Stelle in Abschrift an den Gutachterausschuss zu übersenden. Die Daten aus diesen Verträgen und weitere wertrelevante Informationen werden von der Geschäftsstelle erfasst, in der Kaufpreissammlung verwaltet und dienen der weiteren Auswertung sowie Ableitung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten.
 
Die Daten der Kaufpreissammlung unterliegen dem Datenschutz und den Bestimmungen des § 195 BauGB sowie der GuAVO BW.
 
Sie können die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung gebührenpflichtig bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Offenburg-Kinzigtal beantragen. Die Beantragung muss schriftlich erfolgen. Im Antrag enthalten sein müssen Ihre Kontaktdaten, Nachweis zur Begründung des berechtigten Interesses sowie prägnante Auswahlkriterien (z.B. Lage, Gebäudeart, Bauweise, Baujahr, Wohnfläche).
 
Voraussetzungen für die Antragstellung:
  • Sie sind Antragsteller(in) und können ein berechtigtes Interesse* glaubhaft machen
  • Die schutzwürdigen Interessen von betroffenen Personen bleiben gewahrt.
  • Sie verwenden die Daten sachgerecht nur für den angegebenen Zweck
  • Sie geben die Daten nicht an Dritte weiter
* Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise bei Antragstellern vor, wenn es zu den beruflichen Obliegenheiten des Anfragenden gehört, Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken zu erstatten und ein solches Gutachten erstattet werden soll. Ein berechtigtes Interesse ist auch bei Behörden in der Ausübung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstellen.
 
 
 

 

Bestellungszeitraum:

01.06.2024 bis 30.06.2027

 
 
Vorsitzender
Prof. Dr.-Ing. Erwin Drixler Offenburg Vermessungsingenieur, Leiter OE Immobilienbewertung
     
Stellvertretende ehrenamtliche Vorsitzende
Frank Degenhart
 
Martin Eitel
Offenburg
 
Mühlenbach/ Haslach
Dipl.-Vermessungsingenieur (FH)
Leiter der Geschäftsstelle
Architekt
Jürgen Fautz Schutterwald Finanzbeamter
Tobias Hoffmann Zell am Harmersbach Architekt, Stadtbaumeister
Helmut Kälble Gengenbach FB Leiter Bauen
Andreas Klingbeil Offenburg
 
Immobilienwirt VWA/DIA, Sparkasse Offenburg/Ortenau
Herbert Krauß Biberach Bautechniker
Ulrich Laug Ohlsbach Dipl.-Ing. Fachrichtung Architektur
Thomas Lippold Offenburg Betriebswirt (VWA) Immobilienbewertung, Volksbank eG - Die Gestalterbank
Günter Michel Hohberg Bauingenieur
Sabine Schmider Wolfach Dipl. Ing. (FH) Architektin
Roland Wacker Haslach Stadtbaumeister a. D.
Fritz Wöhrle Hornberg Dipl. Ing. (FH) Architekt
     
Ehrenamtliche Gutachterinnen und Gutachter
Anja Bächle Ortenberg Verwaltungsfachwirtin
Klaus Beck Biberach Verwaltungsfachwirt
Sabine Beers Offenburg Freie Architektin
Markus Bendler Nordrach Zimmermeister
Bruno Burger Oberwolfach Bauplaner
Tobias Burger Offenburg Dipl.-Vermessungsingenieur, ÖBVI
Stefan Decker
Wolfach
Zimmermannsmeister
Daniel Ebneth Offenburg Stadtplaner AKBW, Bauassessor
Jürgen Fahrner Hohberg Steuerberater
Matthias Fischer
Offenburg
Dipl.-Kaufmann, Sachverständiger  Immobilienbewertung
Silke Fredersdorf
Lothar Gebele
Offenburg
Gutach
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Zimmermeister
Markus Gegg Hohberg Dipl. Ing (FH) konstruktiver Ingenieursbau
Franz Glaser Ohlsbach Staatl. gepr. Bautechniker
Martin Göhringer Hausach Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
Dr. Fred Gresens Offenburg Dr.-Ing. Architektur, Geschäftsführer GEMI-Bau
Wilhelm Griesbaum
Mühlenbach
Maurermeister
Bruno Hahn Schutterwald Bauamtsleiter i.R.
Martina Hanke
Johannes Harter
Offenburg
Oberwolfach
Dipl.-Verwaltungswirtin
Architekt
Robert Heiden Hausach/Wolfach Pensionär, ehem. Vertreter der OFD
Thomas Heitz Offenburg Betriebswirt des Handwerks, Maurermeister
Jürgen Heitzer Hofstetten Bauplaner
Willibald Heizmann Zell am Harmersbach Architekt
Bruno Joos Offenburg Freier Architekt
Christian Kiefer Durbach Bauingenieur
Daniel Kienzle Offenburg Dipl.-Betriebswirt Master Finance & Accounting
Thomas Kopf Steinach Dipl. Ing. Architekt (FH)
Tim Krämer Durbach Dipl. Ing. (FH) Freier Architekt
Klaus Lehmann Oberharmersbach Zimmermeister
Rainer Lehmann Zell am Harmersbach Architekt
Joachim Lehmann Zell am Harmersbach Immobilienmakler, Dipl. Sachverständiger, Kommunikationselektroniker Fachrichtung Funktechnik (FH)
Rainer Lindenmeier Offenburg
Betriebswirt Wohnungswirtschaft, ehem. Geschäftsführer Stadtbau / Wohnbau Offenburg
Dagmar Lukert Gengenbach Dipl.-Verwaltungswirtin
Annette Masuch-Bayer Offenburg Freie Architektin
Christine Mildenberger Offenburg Freie Architektin
Axel Moosmann Hausach Bankkaufmann bei Volksbank Mittlerer Schwarzwald eG
Ursula Morscheck Schutterwald Freie Architektin
Stephan Moser Hornberg Dipl. Ing. (FH) Bauingenieur
Pia Moser Hornberg Dipl. Ing. (FH) Architektin
Ulrich Müller Fischerbach Landwirt und BLHV-Kreisvorsitzender
Thomas Obert Steinach Bauingenieur (FH)
Jürgen Oelschlegel Offenburg Dipl.-Ing. Bauwesen, Baustatiker
Dieter Pfefferle
Caroline Reith
Hohberg
Offenburg
Landwirt
Master BWL - Bauen und Immobilien
Dr. Alex Resch Offenburg Freier Architekt
Rolf Rombach Oberharmersbach Zimmermeister
Fritz Ruf Gutach
Hauptamtsleiter
Jana Schillinger Offenburg Dipl.-Sachverständige (DIA)
Tanja Schonhard Fischerbach Dipl.- Immobiliensachverständige
Freia Seifert Offenburg Immobilienmaklerin
Bernd Siebert Ortenberg Dipl. Verwaltungswirt (i.P.)
Josef Singler Hofstetten Maurermeister
Alexander Spinner-Glanzmann Durbach Dipl.-Ing- für Weinbau und Oenologie, Winzer
Hans-Herbert Stark Berghaupten Bautechniker
Daniel Suhm Gengenbach Architekt
Christian Tritschler Haslach Architekt Bauverständiger
Bernd Vetter Berghaupten Architekt
Michael Welle Nordrach Architekt
Jens Wußler Gengenbach Zimmermeister
Gesetzliche Vertreter der Finanzbehörde (nur bei der Bodenrichtwertermittlung)
Robin Baumann  
Finanzbeamter
Martin Schmider  
Finanzbeamter
 
 

 

Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg

Baugesetzbuch (BauGB)

Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) 

Wertermittlungsrichtlinien 2006

Sachwertrichtlinie (SW-RL)

Ertragswertrichtlinie (EW-RL)

Vergleichswertrichtlinie (VW-RL)

Bodenrichtwertrichtlinien (BRW-RL)

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Landesbauordnung

EU-Verordnung Häuserpreisindex

Preisindizes des Statistischen Bundesamtes

 

 
Ansprechpartner