Qualifizierter Mietspiegel Offenburg 2024

 
 
Der qualifizierte Mietspiegel wurde im Auftrag der Stadt Offenburg auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundenen Wohnraums im Stadtgebiet nach wissenschaftlich anerkannten Grundlagen erstellt.
 
Er stellt eine Übersicht über die in der Stadt Offenburg gezahlten Nettokaltmieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar.
 
Dabei wird die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt. Diese setzt sich – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – aus Mieten zusammen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart (Neuverträge) oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind (z.B. Mieterhöhungen).
 
Der qualifizierte Mietspiegel ist ab dem 1. Juni 2024 gültig.
 
Mithilfe des kostenlosen Online-Rechners können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung schnell und unkompliziert berechnen. 
 
 
 

Nähere Informationen zur Anwendung des Qualifizierten Mietspiegels

 

Der Mietspiegel wird angewendet:
 
  • wenn die Miete in einem bestehenden Vertragsverhältnis erhöht werden soll (§558 BGB).
  • wenn die Höhe der zulässigen Miethöhe bei einer Neuvermietung ermittelt werden soll (§556d BGB).
  • wenn geprüft werden soll, ob ein Mietpreis überhöht ist 
 

Der qualifizierte Mietspiegel gilt nur für Mietwohnungen und vermietete Häuser auf dem nicht preisgebundenen („freien“) Wohnungsmarkt mit Wohnflächen zwischen 30 m² und 160 m².
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Mietspiegels:
 
  • Preisgebundener Wohnraum (z.B. öffentlich geförderte Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein notwendig ist);
  • Wohnraum, der überwiegend gewerblich oder nur kurzzeitig genutzt wird (z.B. Ferienwohnung);
  • Wohnraum in Wohnheimen, sozialen Einrichtungen oder Sammelunterkünften (z.B. Studenten-, Pflegeeinrichtungen, soziale Wohngruppe).
 
Darüber hinaus ist der Mietspiegel nicht anwendbar für die folgenden Wohnraumverhältnisse, die bei der Datenerhebung nicht erfasst wurden:
 
  • mietfrei oder verbilligt überlassener Wohnraum;
  • Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind;
  • möbliert oder teilmöbliert vermieteter Wohnraum (Einbauküchen und Einbauschränke zählen nicht als Möblierung);
  • nicht abgeschlossener Wohnraum;
  • Einzelzimmer, die Teil einer kompletten Wohnung sind.
 

Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Mietpreisen handelt sich um die monatliche Netto-Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (Euro/m2). Das ist die Miete ohne jegliche Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung.
Nicht enthalten sind somit folgende Betriebskosten:
 
  • laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer),
  • Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung,
  • der zentralen Heizung und Warmwasserversorgung,
  • des Aufzugs,
  • der Straßenreinigung,
  • der Müllabfuhr,
  • des Hausmeisters, der Hausreinigung und der Gartenpflege,
  • der Hausbeleuchtung,
  • der Schornsteinreinigung,
  • der hausbezogenen Versicherungen,
  • der laufenden Kosten für Kabelfernsehen bzw. Gemeinschaftsantenne,
  • der sonstigen laufenden Betriebskosten (siehe § 2 der Betriebskostenverordnung).
Kosten für Schönheitsreparaturen und kleine Instandhaltungen können nach vertraglicher Vereinbarung auch vom Mieter übernommen werden und sind nicht in der Mietspiegel-Erhebung berücksichtigt.
Sind Betriebskosten, Kosten für Parkgelegenheiten (z.B. Stellplätze in Garagen oder im Freien) oder für die Nutzung einer Einbauküche in der vereinbarten Mietzahlung separat ausgewiesen, muss der geleistete Mietbetrag vor der Anwendung des Mietspiegels um diese Beträge bereinigt werden.
 

Nicht alle Merkmale, die einen Einfluss auf den Mietpreis haben könnten, lassen sich bei der Datenerhebung eines Mietspiegels erfassen und in den Analysen berücksichtigen. Deshalb können Wohnwertmerkmale, die nicht hinsichtlich ihres Mietpreiseinflusses analysiert wurden, im Rahmen der sogenannten Mietpreisspanne mit einem Zu- bzw. Abschlag von -15% bis höchstens +16% Prozent veranschlagt werden.
 
Abweichungen nach oben oder unten von der in diesem Mietspiegel errechneten durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete sind gemäß BGH - VIII ZR 227/10 - zu begründen. Zur Begründung können insbesondere nicht im Mietspiegel ausgewiesene Merkmale herangezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass bei der Mietspiegelerstellung viele Wohnwertmerkmale erhoben und auf ihren Mietpreiseinfluss hin analysiert wurden.
Wohnwertmerkmale mit nachweisbarem signifikanten und sachlogisch sinnvollen Einfluss auf den Mietpreis sind jeweils bereits mit einem Zu- oder Abschlag abgebildet und können nicht zur Begründung der Einordnung in der Spanne herangezogen werden. 
 
Folgende Wohnwertmerkmale, die bei der Mietspiegelerstellung erhoben und ausgewertet wurden, aber keinen sachlogisch sinnvollen Mietpreiseinfluss hatten, können nicht als Begründungsmittel herangezogen werden:
 
  • Art und Alter des Gebäudes und der Wohnung: Anzahl der Geschosse, Einliegerwohnung, Anzahl Wohnungen·       
  • Größe, Ausstattung und sonstige Beschaffenheit der Wohnung: Zugehöriger Abstellraum außerhalb der Wohnung (abschließbarer Kellerraum oder Dachboden), Trockenraum im Haus vorhanden, Video- oder Gegensprechanlage mit Türöffner, Verschattungssystem vorhanden (z. B. Rollläden, Fensterläden, Schiebeläden oder Außenjalousien) in mindestens der Hälfte der Räume, Balkon / (Dach-)Terrasse / Loggia, Bodenfliesen oder gleichwertiger Bodenbelag (z.B. Vinylboden) im Badezimmer,  Wände im Spritzwasserbereich der Sanitärobjekte (Badewanne, Dusche, Waschbecken, Toilette) geschützt z. B. durch Fliesen, Lüftungsanlage im Badezimmer (mindestens Abluft), mindestens zwei Waschbecken im Badezimmer, fest montierte Badmöblierung (z.B. Waschtisch)·       
  • Modernisierungen: Kellerdeckendämmung, Dämmung von Dach / oberster Geschossdecke
  • Wohnlage: Straßenlärm, Nähe zu Kitas oder Schulen, Spielplätzen, hausärztlicher Grundversorgung oder zu Naherholungsgebieten

 
Merkmale, die zwar erhoben wurden, aber etwa aufgrund einer zu geringen Fallzahl keine statistisch fundierte Aussage zur Mietpreisbildung erlauben, sind nicht im Mietspiegel ausgewiesen. Diese und weitere nicht ausgewiesene Merkmale können daher im Rahmen der Mietpreisspanne berücksichtigt werden.
 
Die nachfolgende Liste dient als Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung und führt beispielhaft wohnwerterhöhende und wohnwertmindernde Merkmale auf, die ein Abweichen vom Mittelwert rechtfertigen können:
 
  • Art und Alter des Gebäudes und der Wohnung: Maisonette, Penthouse, Erdgeschoss, Gartengeschoss, Kellerwohnung, Doppelhaushälfte, Zweifamilienhaus, Reihenhaus, Dachgeschosswohnung
  • Größe, Ausstattung und sonstige Beschaffenheit der Wohnung: Garten (auch zur alleinigen Nutzung), kein Fußboden, Wohnung stufenfrei erreichbar, alle Türen mindestens 90 cm breit, Fußbodenheizung in mindestens der Hälfte der Räume, mindestens ein Zimmer ohne fest installierte Heizung (nicht dazu zählen Küche, WC, Flur und Abstellräume), Installationsleitungen (Strom, Wasser, Gas) überwiegend freiliegend über Putz verlegt, keine von Vermieter*in gestellte Heizung (auch, wenn Heizung auf Kosten von Mieter*in beschafft wurde), Zentralheizung (eine Heizung für das ganze Gebäude, z.B. Fernheizung) oder Etagenheizung (eine Heizung für die ganze Wohnung), überdachte und verschließbare Abstellmöglichkeit für Fahrräder auf dem Grundstück nutzbar, Abstellraum in der Wohnung (kein Einbauschrank, mindestens 1 m²),
  • Modernisierungen: Fensteraustausch (alle Fenster in der Wohnung), Erneuerung der Heizungsinstallation (Wärmeerzeuger) (z. B. Heizkessel, Gastherme, Anschluss an Fernwärme)
  • Wohnlage: Nähe zu Bushaltestellen, zum Bahnhof oder zu Grünflächen
 
Die Aufzählung ist nicht abschließend, sondern kann im Einzelfall um weitere Merkmale ergänzt werden.
 
 

Weitere Auskünfte zur Anwendung des Mietspiegels erteilt die:
 
Stadt Offenburg
Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung
Abteilung Stadtentwicklung
Kommunale Statistikstelle
Hauptstraße 90
77652 Offenburg
Telefon: 0781/82-2272
E-Mail: mietspiegel@offenburg.de
 
Information und Beratung für Mitglieder:
 
Deutscher Mieterbund Offenburg-Lahr e.V.
Grabenallee 22
77652 Offenburg
Telefon: 0781/9708142
mieterverein.offenburg@t-online.de
 
Haus & Grund Offenburg, Haus- und Grundeigentümerverein Offenburg e. V. 
Hildastr. 57
77654 Offenburg 
Telefon: 0781/72055 
Mail: kontakt@hug-og.de 
 

Hier finden Sie die Broschüren zu älteren qualifizierten Mietspiegeln Offenburgs, deren Gültigkeitszeitraum mittlerweile abgelaufen ist.
 
 
 

Die Dokumentation zum qualifizierten Mietspiegel Offenburg legt Ihnen ausführlich die Herangehensweise zur Erstellung bzw. zur Fortschreibung des Offenburger Mietspiegels dar.
 
Dokumentation zum aktuellen Mietspiegel Offenburg 2024:
 
 
Downloads
Mietspiegelbroschüre als PDF
 
Broschuere zum Qualifizierten Mietspiegel 2024 PDF
 
 
Straßenverzeichnis als PDF
 
Broschuere Mietspiegel Strassenverzeichnis 2024 PDF
 
 
 
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