Telefon: 0781 82-0
Telefax: 0781 82-7515
E-Mail:
rathaus@offenburg.de
Eheschließung
Voraussetzungen:
Beide Eheschließenden sind volljährig und geschäftsfähig.
Sie sind nicht verheiratet, Sie befinden sich nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.
Sie sind nicht in gerader Linie miteinander verwandt, auch nicht durch frühere leibliche Verwandtschaft, Sie sind keine voll- oder halbbürtigen Geschwister durch Geburt oder Annahme als Kind.
Zuständigkeit:
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Paar oder einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat keiner der Eheschließenden Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, bei dem die Eheschließung stattfinden soll.
- Trauterminreservierung
Reservieren Sie Ihren Wunschtermin in unserem Online-Traukalender.
Trautermine werden tagesgenau ein Jahr im Voraus zur Reservierung freigeschalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auch telefonisch keine vorzeitigen Reservierungen entgegennehmen können.
Beachten Sie: Ihr Trautermin ist bei der Reservierung durch Sie noch nicht verbindlich und ist abhängig von der Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen.
Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder hat sich ein Personenstandsfall von Ihnen im Ausland ereignet (z.B. Geburt, Eheschließung, etc.)? Dann ist eine Trauterminreservierung vorab eventuell nicht sinnvoll. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne über die benötigten Unterlagen und das weitere Vorgehen.
2. Bestätigung
Nach erfolgreicher Reservierung erhalten Sie eine E-Mail mit der Reservierungsbestätigung und einer Aufforderung, sich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mit uns in Verbindung zu setzen, um den Termin zu bestätigen. Dies machen Sie am besten telefonisch, da mit Ihnen dann das weitere, individuelle Vorgehen besprochen werden kann.
3. Anmeldung zur Eheschließung
Diese erfolgt bei dem Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar oder einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
a) Sie haben einen Wohnsitz in Offenburg gemeldet:
Ihre Daten aus der Trauterminreservierung werden bei uns hinterlegt und unter Einsicht in diverse Urkunden geprüft.
Anschließend vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung,
bei der beide Eheschließenden anwesend sind und ihre tatsächlichen
Ehevoraussetzungen bestätigen. Bei diesem Termin besprechen wir zudem alle Details
über den Ablauf Ihrer Trauung und klären gerne Ihre offenen Fragen.
b) Keine/r der Eheschließenden hat einen Wohnsitz in Offenburg gemeldet:
Bitte wenden Sie sich zusätzlich an das Standesamt Ihres Wohnortes. Hier wird die Anmeldung zur Eheschließung stattfinden. Anschließend wird die Anmeldung an das Standesamt Offenburg gesendet. Sobald wir Ihre Unterlagen erhalten haben, setzen wir uns mit Ihnen für in Verbindung, um einen Termin zur Besprechung Ihrer Trauung zu vereinbaren.
Wenn Sie
- in Offenburg wohnhaft sind, aber außerhalb Offenburgs heiraten möchten,
- im Ausland heiraten möchten und ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen,
- in einer der Ortsverwaltungen in Offenburg heiraten möchten oder
- in Offenburg heiraten möchten und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder sich ein Personenstandsfall im Ausland ereignet hat
füllen Sie bitte den Fragebogen unter dem folgenden Link aus: https://offenburg.link/FragebogenEhe
Wir setzen uns dann zur weiteren Beratung mit Ihnen in Verbindung.
Welche Nachweise benötigt werden, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.
Nachweise zu Geburten oder Eheschließungen, welche in Deutschland stattgefunden haben, können weitestgehend über Datenabrufe von uns eingeholt werden und müssen voraussichtlich nicht von Ihnen vorgelegt werden. Wir bitten Sie daher, erst Unterlagen zu besorgen, sofern Sie mit uns besprochen haben, welche Nachweise notwendig sind.
Die anfallenden Gebühren hängen vom Einzelfall ab. Mögliche Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührensicht in den Downloads.
Für Trauungen außerhalb unserer Öffnungszeiten (donnerstags ab 18 Uhr, freitags ab 13 Uhr sowie samstags) entsteht eine Zusatzgebühr in Höhe von 110,00 EUR.
Bitte beachten Sie: Wird ein Trautermin reserviert und auch bestätigt, dann aber wieder storniert, so wird ggf. für den bereits entstandenen Verwaltungsaufwand eine Gebühr erhoben.
Ausländische Staatsangehörige oder Deutsche, bei denen sich Personenstandsfälle im Ausland ereignet haben
Abhängig von der Staatsangehörigkeit oder Personenstandsfällen, welche sich im Ausland ereignet haben, werden zur Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen unterschiedliche Dokumente/Urkunden benötigt. Wir bitten um Verständnis, dass bereits reservierte Trautermine aufgrund des Mehraufwands und damit verbundener Verzögerungen unter Umständen nicht eingehalten werden können.
Abhängig von Ihren persönlichen Verhältnissen, können unterschiedliche Verfahren zur Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen anfallen:
Einige Staaten stellen ein Ehefähigkeitszeugnis für ihre Staatsangehörigen aus.
Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses:
Personen, deren Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, beantragen die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Standesamt. Hierfür sind in der Regel mehrere Dokumente, abhängig vom Heimatstaat, vorzulegen. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.
Überbeglaubigung:
In Abhängigkeit Ihres Heimatstaates wird für Ihre Urkunden eine Überbeglaubigung verlangt. Diese kann in Form einer Apostille, Legalisation oder inhaltlichen Überprüfung erfolgen. Wir informieren Sie gerne über die Voraussetzungen gemäß Ihres Heimatstaates.
Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen ("Scheidungsanerkennung"):
Ehescheidungen, die im Ausland erfolgten, bedürfen unter Umständen einer Anerkennung durch unsere Aufsichtsbehörde.
Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder hat sich ein Personenstandsfall von Ihnen im Ausland ereignet? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne über die benötigten Unterlagen und das weitere Vorgehen.
- § 11 Personenstandsgesetz (PStG) (Zuständigkeit und Standesamtsvorbehalt)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG) (Anmeldung der Eheschließung)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG) (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV) (Anmeldung)
- § 29 Personenstandsverordnung (PStV) (Eheschließung)
- § 1303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Ehemündigkeit)
- § 1304 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Geschäftsunfähigkeit)
- § 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Eheverbot bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft)
- § 1307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Verwandtschaft)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
28.06.2023
Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg
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Eine detaillierte Übersicht zu den Trauzimmern finden Sie außerdem in unserem Online-Traukalender.
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