Sozialpass
Erwachsene bis zum vollendeten 59. Lebensjahr erhalten, sofern folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, einen Sozialpass.
| Personen | Arbeitnehmende | Selbstständige | wohnt zu Hause |
| ab 2026 | ab 2026 | ab 2026 | |
| 1 | 22.500 € | 30.000 € | 15.000 € |
| 2 | 30.000 € | 38.500 € | |
Leben erwachsene Kinder mit eigenem Einkommen im Haushalt der Eltern, so erhalten sie einen Sozialpass, wenn ihr Einkommen 11.000 Euro nicht übersteigt.
Der Sozialpass enthält folgende Vergünstigungen:
- Volkshochschule: Gutschein für eine 100%-Ermäßigung bei Kursen, höchstens jedoch im Gesamtwert von 50 EUR pro Jahr
- Messe GmbH: Gutschein für einen kostenlosen Eintritt zur Oberrhein-Messe
- Schwimmbäder: Wahlweise 2 Gutscheine für eine Wertkarte 60 € mit 15 € Eigenbeteiligung für das Freizeitbad Stegermatt oder 1 Gutschein für eine 10er Karte für Erwachsene für das Strandbad Gifizsee ohne Eigenbeteiligung
- ÖPNV: Gutschein für eine Punktekarte
- Kulturelle Veranstaltungen: Gutscheine für zwei kostenlose Besuche einer kulturellen Veranstaltung der Stadt Offenburg (Theater, Konzert, kommunales Kino)
- Stadtbibliothek Offenburg: kostenlose Mitgliedschaft
- Städtische Ausstellungen: kostenloser Eintritt
- Ab dem 01.01.2026: Bewohnerparken: Gutschein für eine 50-prozentige Vergünstigung der Bewohnerparkgebühren. Gutschein kann ausschließlich im technischen Rathaus eingelöst werden.
| Auskünfte und Ausgabe: BürgerBüro der Stadt Offenburg Fischmarkt 2 77652 Offenburg Tel.:0781 82-2000 Fax:0781 82-7251 |
Bei der Antragstellung müssen folgende Unterlagen zur Berechtigung vorgelegt werden:
Einkommensnachweise der letzten 3 Monate. Dazu gehören Lohnabrechnungen und/oder Rentenbescheid, Unterhaltsnachweise, Nachweis über den Kindergeldbezug für Kinder über 18 Jahre.

